Musik hören untertags: Welche Lautstärke ist angemessen?

Musik hören untertags: Welche Lautstärke ist angemessen?
Experten beantworten Leserfragen. Schicken Sie diese an immo@kurier.at. Diesmal: Diesmal: Elke Hanel-Torsch – Mietervereinigung

ZUSTIMMUNG

Ich bin Wohnungseigentümerin in einem Haus mit 20 Eigentumswohnungen, eine davon ist im Parterre vermietet. Der Mieter errichtete einen Fassadenanbau ohne jede Genehmigung. Nicht normgerechte Elektrozuleitungen und Stecker wurden selbstständig montiert. Das vermindert die Wohnqualität für die sieben angrenzende Wohnungsbesitzer. Über den Garten wurde ein Sonnensegel mit mehrfacher fixer Verankerung an der Fassade angebracht. Die örtliche Baubehörde ist bekannt für Sympathiebescheide. Was können wir als Miteigentümer tun?

Veränderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft bedürfen laut der derzeitigen Gesetzeslage der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Der Eigentümer der vermieteten Wohnung hätte daher alle übrigen Wohnungseigentümer um Zustimmung ersuchen müssen. Da dies nicht erfolgt ist, kann jeder Wohnungseigentümer im streitigen Rechtsweg die Beseitigung verlangen.

LAUTSTÄRKE

Wir wohnen in einer Mietwohnung. Am Samstag hören wir zu Mittag und am Nachmittag Radio oder Podcasts über unsere Stereoanlage. Die Nachbarin von darunter beschwert sich regelmäßig am Wochenende über den störenden Bass, der sie am Fernsehen hindern würde. Was können wir tun?

Das Hören von Musik in Zimmerlautstärke gehört zum üblichen Gebrauch einer Wohnung. Zimmerlautstärke bedeutet, dass das Geräusch sich auf den Raum beschränken soll, in dem sich die Geräuschquelle befindet und daher in einer Nachbarwohnung nicht mehr oder kaum noch wahrnehmbar ist. Abgestellt wird dabei auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und es müssen auch die baulichen Gegebenheiten mitberücksichtigt werden. Auf die besondere Empfindlichkeit oder Belastbarkeit des betroffenen Nachbarn kommt es daher nicht an. Besonders wichtig ist das Einhalten der Zimmerlautstärke in den sogenannten Ruhezeiten, aber auch außerhalb dieser gilt das Rücksichtnahmegebot. Dieses besagt, dass man sich stets so verhalten muss, dass Nachbarn möglichst wenig gestört werden. In Ihrem Fall erscheint es sinnvoll, einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren bei dem auch die Hausverwaltung anwesend ist und bei dem gemeinsam überprüft wird, ob und in welcher Lautstärke in der Nachbarwohnung tatsächlich Geräusche wahrnehmbar sind, wenn sie ihr Radio aufdrehen.

Allgemeine Teile

Im Stiegenhaus des Miethauses, in dem ich wohne, sind Fenster in jedem Stockwerk, die die Mieter öffnen und schließen können. Doch meist bleiben sie geöffnet, weil die Mieter vergessen, sie zu schließen. Wenn es in der Nacht regnet, ist am nächsten Tag das ganze Stiegenhaus nass. Was können wir dagegen tun?

Die Fenster im Stiegenhaus gehören zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft und dienen natürlich zur Belüftung des Stiegenhauses. Weder der Eigentümer noch die Hausverwaltung ist verpflichtet, täglich zu kontrollieren, ob alle Fenster wieder geschlossen wurden. Wenn es einige unachtsame Mieter gibt, ist es ratsam, die Hausverwaltung darüber in Kenntnis zu setzen. Diese kann dann entweder ein Schreiben an die Mieter schicken und zur Sorgfalt mahnen oder aber Hinweisschilder anbringen, die darauf aufmerksam machen, dass die Fenster auch wieder zu schließen sind.

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