Können meine Kinder in den Pachtvertrag eintreten?
Ich habe ein Haus auf einem Pachtgrund gebaut. Ich sorge mich, was mit dem Haus passiert, wenn ich sterbe. Kann mein Kind in den Pachtvertrag eintreten? Kann ich sie jetzt schon in den Vertrag aufnehmen?
In manchen Pachtverträgen wird den Erben das Recht eingeräumt, die Rechte zu übernehmen. Überprüfen Sie bitte dahingehend Ihren Vertrag, bei dem es sich offensichtlich um ein Superädifikat handelt. Möglicherweise ist es erforderlich, dass Sie testamentarisch bestimmen, wer Nachfolger hinsichtlich der Pachtrechte sein soll. Ein Testament sollten Sie auch dann errichten, wenn Sie festlegen wollen, wer Ihr Haus nach Ihrem Ableben erhalten soll. Ist im Pachtvertrag keine Regelung bezüglich der Erbfolge zu finden, dann sollten Sie das Thema zunächst mit dem Eigentümer besprechen. Dies wäre auch notwendig, wenn Sie Ihre Kinder jetzt schon in den Vertrag aufnehmen wollen, denn der Verpächter müsste damit einverstanden sein.
Ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung. Die Balkontüre ist kaputt, sie schließt nicht mehr. Die Genossenschaft will die Reparatur nur zahlen, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Was kann ich tun?
Mein Sohn hat seine Mietwohnung gerade aufgekündigt. Er hat die Wohnung geputzt und neu ausgemalt. Trotzdem weigert sich der Vermieter, die Kaution auszubezahlen.
Ich habe ein Einfamilienhaus in Niederösterreich gekauft und habe nun gemerkt, dass die Liegenschaft mit einer Vielzahl von Wegerechten belastet ist. Im Grundbuch der „berechtigten“ Grundstücke scheinen diese nicht auf und der Weg ist auch gar nicht mehr begeh- und befahrbar. Wie kann ich herausfinden, welche Dienstbarkeiten noch Gültigkeit haben und welche nicht?
Der Mietvertrag über unsere Wohnung wurde mit drei Personen abgeschlossen. Heute bewohne nur noch ich die Wohnung und will den Vertrag aufkündigen. Kann ich den Mietvertrag kündigen oder brauche ich dazu die beiden ehemaligen Mieter?
In unserem Haus einer gemeinnützigen Bauvereinigung befindet sich eine Gemeinschaftssauna. Habe ich die Möglichkeit, die Miete zu mindern, wenn die Sauna außer Betrieb ist? Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt, die Sauna ist nicht Bestandteil des Vertrages. Ich zahle eine Gebühr für die Benützung.
DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
23.02.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr
Simone Maier-Hülle, Rechtsanwältin und Wohnrechtsexpertin
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