Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er Investitionsersatz leistet?

Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er Investitionsersatz leistet?
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Mein Vermieter weigert sich nach meinem Auszug Investitionsersatz für die von mir neu gekaufte Kombitherme (Neupreis: 4500 Euro) zu leisten, mit der Begründung, dass „die Anschaffung nicht notwendig war“. Die alte Gastherme gab im Winter ihren Geist auf, sodass ich einige Tage (bis zu Installation des Neugeräts) ohne Heizung und Warmwasser war. Ich habe die Forderung anlässlich der Aufkündigung des Mietverhältnisses unter Beilage der Originalrechnung angemeldet. Bin ich im Recht?

Nicole Neugebauer-Herl: Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt seit der Wohnrechtsnovelle 2015, dass der Vermieter für die Reparatur und gegebenenfalls auch den Austausch einer mitvermieteten Therme zuständig ist. Wenn Sie die Therme auf eigene Kosten erneuert haben, steht Ihnen bei Vertragsbeendigung Ersatz für die Kosten zu, vermindert um eine jährliche Abschreibung von 10 Prozent. Ersetzt der Vermieter die Aufwendungen trotz ordnungsgemäßer Vorlage der Rechnung nicht, ist der Ersatzanspruch im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren geltend zu machen.

 

Mein Vater mietet eine Genossenschaftswohnung. Ich möchte in seine Mietrechte eintreten. Ich bin förderungswürdig und habe keine Wohnbauförderung laufen. Kann ich die Wohnung übernehmen? Ich möchte das zu Lebzeiten meines Vaters tun.

Die Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes verweisen in Sachen Zulässigkeit der Abtretung von Mietrechten auf die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes. Dort ist geregelt, dass der Hauptmieter einer Wohnung, der die Wohnung verlässt, seine Hauptmietrechte an der Wohnung seinem Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie (auch Adoptivkinder) abtreten darf, wenn die genannten Personen mindestens die letzten zwei Jahre mit dem Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt in dieser Wohnung gewohnt haben. Auch eine Abtretung an Geschwister ist möglich, diese müssen jedoch mindestens fünf Jahre im gemeinsamen Haushalt dort gewohnt haben. Am besten treten Sie mit der Genossenschaft in Kontakt.

In meiner Eigentumswohnung (70er-Jahre-Bau) entsteht im Winter Schimmel in einer Zimmerecke. Ich habe Angst, mein Baby erleidet gesundheitliche Schäden. Ein von der Verwaltung beauftragter Sachverständiger sagt, die Schimmelbildung liege nicht an fehlender Lüftung oder Heizung meinerseits, sondern an mangelhafter Bauausführung. Die Gemeinschaft stimmt einer Sanierung aber nicht zu. Wie kann ich sie durchsetzen?

Die ordnungsgemäße Erhaltung allgemeiner Teile der Liegenschaft sowie die Behebung ernster Schäden des Hauses in einem Wohnungseigentumsobjekt zählen zu den Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung. Die Verwaltung ist verpflichtet, für die Behebung des Baumangels, der zur Schimmelbildung führt, zu sorgen. Bleibt sie untätig oder stimmt die Mehrheit der übrigen Miteigentümer der Sanierung nicht zu, können Sie im Außerstreitverfahren gegenüber allen Eigentümern verlangen, dass die Arbeiten binnen einer angemessenen Frist durchgeführt werden.

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