Immobilien-ABC: Teil 3

Immobilien-ABC: Teil 3
Mündelsicher, Verbücherung und Wohnbaukredit:Vokabular für Anleger von M bis W.

Mietkauf
Eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter, die dem Mieter das Recht einräumt, das gemietete Objekt unter Anrechnung eines Teils der gezahlten Miete innerhalb oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu erwerben. Dieses Modell wird vor allem im gemeinnützigen Wohnbau angewendet. Der Kaufpreis wird im Mietkaufvertrag bestimmt, dieser muss notariell beurkundet werden. Das Ankaufsrecht wird durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert.

Mündelsicher
Mündelsicher sind Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind. Die Mündelsicherheit von Veranlagungen ist vom Gesetzgeber, der Republik Österreich definiert und zeichnet sich durch ein sehr hohes Sicherheitsniveau aus.

Pfandrecht
Dadurch erhält ein Gläubiger das Recht, sich im Fall der Nichterfüllung seiner Forderung aus einer bestimmten Sache aus dem Vermögen seines Schuldners zu befriedigen. Dieses Recht ist ein dingliches Recht, bei Liegenschaften wird es durch die Eintragung im Grundbuch begründet.

Rendite
Die Rendite drückt das Verhältnis von eingesetztem Kapital (=Kaufpreis der Immobilie) zu erzieltem Ertrag pro Jahr (=Nettomiete/ Jahr) aus. Sie ergibt sich unter Berücksichtigung aller Zahlungsströme wie Investitions- uns Instandhaltungskosten sowie Mieteinnahmen zum jeweiligen Zeitpunkt. Renditen sind sehr unterschiedlich und hängen von der Anlageform ab.

Spekulationsfrist
Die Spekulationsfrist (die mit Ausnahmen 10 Jahre betrug) wurde ab 1. 4. 2012 durch die Immobilienertragssteuer ersetzt. Seit diesem Zeitpunkt unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften der Steuerpflicht mit in der Regel 25 Prozent.

Verbücherung
Bezeichnet die Eintragung des Eigentumsrechtes ins Grundbuch. Dies ist erst dann möglich, wenn eine Lastenfreistellung erfolgt ist, die Grunderwerbsteuer (erfasst jeden Erwerb von inländischen Grundstücken) einbezahlt wurde und eventuell notwendige Genehmigungen von Behörden eingeholt sind.

Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann – ungeachtet besonderer Vorlieben oder ideeller Wertzumessungen einzelner Personen.
Die Berechnung des Verkehrswertes von Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Gewerbeimmobilien) ist im Liegenschaftsbewertungsgesetz geregelt.

Wohnbaukonto
Es handelt sich dabei um eine Art Girokonto mit einem Überziehungsrahmen, der bis zu der definierten Höhe immer wieder ausgenützt werden kann. Diese Art des Kredits bietet große Flexibilität, vor allem bei unregelmäßig anfallenden Ausgaben oder bei zu erwartenden Zahlungseingängen, deren Zeitpunkt ungewiss ist. Die Einrichtung eines Wohnbaukontos ist daher ideal für die Zwischenfinanzierung einer neu anzuschaffenden Immobilie, während der Verkaufszeitpunkt der alten Immobilie noch nicht feststeht. Die Konditionen sind wesentlich günstiger als bei einem normalen Girokonto, aber nicht so günstig wie bei einem Hypothekarkredit.

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