Grillsaison: Friede, Freude, Würstlbraten

Grillsaison: Friede, Freude, Würstlbraten
Ob Grillparty oder Sonnwendfeuer: Wo Feuermachen erlaubt ist und an welche Spielregeln man sich halten sollte.

Sobald sich die ersten Sonnenstrahlen blicken lassen, sind auch die Outdoor-Köche nicht weit: Würstel werden knusprig gebraten, Steaks mit Marinade bestrichen und kiloschwere Fleischstücke stundenlang im heißen Rauch gegart. Doch der Duft nach Gegrilltem ist nicht jedermanns Sache: Sind Essgewohnheiten und Ruhebedürfnis zu unterschiedlich ausgeprägt, kommt es schnell zu Zank am Zaun.

Ob Hausbesitzer oder Mieter, in der Stadt oder auf dem Land: Damit kein Streit aufflammt, ist auf die Bedürfnisse des anderen Rücksicht zu nehmen: „Rauch, Geruch und sonstige Immissionen dürfen das zumutbare und ortsübliche Maß nicht überschreiten. Andernfalls kann der Nachbar einen Unterlassungsanspruch haben (§ 364 ABGB)“, sagt Daniela Kager von Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte. Wer den Grill ein bis zweimal pro Woche anheizt, hat wohl nichts zu befürchten. Tägliche Partys werden das ortsübliche Maß überschreiten.

Grundsätzlich ist in Wien das Grillen auf Balkonen und Terrassen erlaubt – außer es ist etwas anderes vereinbart. Mieter sollten deshalb vor dem Anheizen einen Blick in den Mietvertrag oder in die Hausordnung werfen. Dort sind eventuelle Einschränkungen festgehalten. Wenn der Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Grillverbot erlassen haben, müssen sich alle daranhalten. Mietern droht schlimmstenfalls die Kündigung des Mietvertrags, auf grillwütige Wohnungsbesitzer kann eine Klage auf Unterlassung zukommen. Vorsicht ist bei Loggien geboten, gibt Richard Berger vom Verband der Österreichischen Bundesfeuerwehr zu bedenken: „Die Luft muss zirkulieren können. Sonst droht eine Kohlenmonoxid-Vergiftung.“ Brutzeln unter Dach, auf der Loggia, im Partyzelt oder in der Garage etwa, birgt Lebensgefahr und sollte vermieden werden.

In Innenhöfen oder Gemeinschaftsanlagen eines Wohnhauses kann der Vermieter fixe Grillplätze und -zeiten festlegen. Bei Eigentumswohnungen gilt grundsätzlich der Wunsch der Mehrheit. Das Grillen oder Aufstellen einer Feuerschale ist unter Berücksichtigung aller nachbarrechtlicher Interessen grundsätzlich erlaubt – sofern nicht anders vereinbart. „Wichtig ist, dass sich alle Eigentümer einig sind und sich durch die Nutzung niemand gestört fühlt“, betont Kager.

Grillsaison: Friede, Freude, Würstlbraten

Für das Aufstellen von Feuerschalen, Schwedenfeuern und Feuerkörben gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Lagerfeuer. Für Wien finden sich diese insbesondere im Wiener Feuerpolizeigesetz 2015. So ist auf einen Abstand von mindestens fünf Meter zu Baulichkeiten und brennbaren Gegenständen, die Überwachung des Feuers und das Bereithalten von Löschhilfen zu achten.

Eine einheitliche Regelung, was wo erlaubt ist, gibt es nicht. „In Österreich gibt es neun Feuerwehrgesetze“, sagt Richard Berger. Bestimmungen variieren oft von Ort zu Ort, allgemeine Aussagen sind daher schwierig: „Auch Größe und Form des Feuers, etwa ob mit Gas- oder Holzkohle gegrillt werden darf, ist auf Bezirks- oder Gemeindeebene geregelt“, sagt der Feuerwehrler. Auskunft über die örtlichen Gegebenheiten erhält man auf der Gemeinde oder dem Magistrat. „In Linz darf man beispielsweise nur Elektro-Grillgeräte verwenden, offenes Feuer ist auf dem Balkon verboten“, nennt Kager ein Beispiel.

Auf öffentlichen Plätzen ist das Grillen meistens verboten bzw. nur in speziellen Zonen erlaubt. In Wien etwa am Donaukanal, auf der Donauinsel, beim Krapfenwaldlbad, im Ottakringer Wald oder an der Höhenstraße. Genaue Auskunft über Standort, Grillzeiten, Anmeldung und Kosten sind auf der Webseite der Stadt Wien (www.wien.gv.at) aufrufbar.

Auch wer im Fall eines Alarms die Kosten trägt, ist unterschiedlich geregelt. Entscheidend für die Höhe ist zudem die Brandquelle: Ein großes Traditionsfeuer, das nicht bei der Gemeinde angemeldet wurde, kann den Verursacher teuer zu stehen kommen. Wird ohne Grund böswilliger Alarm ausgelöst, bekommt der Alarmierer die Rechnung zugeschickt.

Ob Gefahr besteht, lässt sich an der Rauchentwicklung erkennen: Ein Schadensfeuer verursacht schwarzen Rauch. Aus dem BBQ-Smoker und dem Grillgerät steigt weißer Rauch auf. Auch der Duft nach Gegrilltem liefert einen Hinweis, ob tatsächlich Feuer am Dach ist oder der Nachbar lediglich seiner Fleischeslust frönt.

Wer nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten will, sollte sich außerdem an Zeiten halten, in denen Grillen erlaubt ist. Kager: „In Österreich gilt zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe. Zusätzliche Ruhezeiten können in der Hausordnung festgelegt sein, die für Mieter bzw. Eigentümer in Wohnhausanlagen verbindlich sind.“ Aus nachbarschaftlicher Kollegialität ist es außerdem immer ratsam, größere Partys vorher anzukündigen. So lässt sich entspannter Feiern und friedlicher Zusammenleben.

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