Wo verläuft meine Grundgrenze? Eine Expertin klärt auf

Wo verläuft meine Grundgrenze? Eine Expertin klärt auf
Wie findet man den Verlauf der eigenen Grenze aber, wenn diese nicht mehr sichtbar oder nach Jahren verschwunden ist?

Wenn unklar ist, wo das eigene Grundstück endet und das des Nachbarn beginnt, und beispielsweise eine Hecke oder ein Zaun genau auf der Grenze stehen, kann das zu Streit führen. Michaela Ragoßnig ist Geschäftsführerin der ’Vermessung Angst’ und kennt die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundstücksgrenze.

1 Wie kann ich als Besitzer überprüfen, wo meine Grundstücksgrenze verläuft?

Wenn man das ganz genau wissen möchte, dann wird der Weg zu einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen nicht vermeidbar sein. Vorweg: Ein Blick ins Grundbuch und in den Kataster zeigt, ob sich das Grundstück im rechtlich gesicherten Grenzkataster oder noch im Grundsteuerkataster befindet. Fest steht: Fast jedes Grundstück hat seine Geschichte in Form von Urkunden, mit deren Hilfe der Zivilingenieur die Grundstücksgrenze rekonstruieren kann.

2 Wie kann ein Grundeigentümer seine Grenzen rechtlich sichern?

Ist das Grundstück bereits im rechtlich gesicherten Grenzkataster erfasst, erkennt man dies im Grundbuchauszug: Unter der betreffenden Grundstücksnummer findet sich im Feld „G“ein Stern. Wenn das nicht der Fall ist, muss die Vermessungsbehörde in einem Verfahren über die Grenzen entscheiden. Wenn das Grundstück nur im Grundsteuerkataster erfasst ist, muss an Ort und Stelle vermessen werden. Im Büro werden die Ergebnisse der Vermessung mit den erhobenen Urkunden und der Katastermappe verglichen und der neue Grenzverlauf definiert. Im Zuge einer danach ausgeschriebenen Grenzverhandlung wird die Grenze zuerst ausgesteckt und gekennzeichnet, die anwesenden Eigentümer aller betroffenen Grundstücke und Anrainer legen dann gemeinsam die Grenze fest. In den meisten Fällen erfolgt dies einvernehmlich. In einem eigenen Protokoll zur Grenzverhandlung bestätigen schließlich alle Beteiligten mit ihrer Unterschrift vor dem Ingenieurkonsulenten, der hier als „technischer Notar“ fungiert, ihre Zustimmung zum Grenzverlauf.

3 Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Der Preis ist immer von verschiedenen Faktoren und der bisherigen „Geschichte“ des Grundstücks abhängig: Wurde die Liegenschaft bereits vermessen und sind somit Urkunden vorhanden? Ist das Grundstück gepflegt, oder durch Vegetation schwer zugänglich? Ist es bebaut oder nicht? Neben den Kosten für den Ingenieurkonsulenten ist noch mit Gebühren an das Vermessungsamt und eventuell an die Gemeinde (bei Teilungen) zu rechnen.

4 Was kann ich dagegen tun, wenn mein Nachbar einen Baum oder Zaun auf meinem Grundstück pflanzt oder baut?

Ob Bäume oder bauliche Anlagen (Zäune oder Gebäudeteile) die Grenze überragen, ist objektiv nur durch eine Vermessung festzustellen. Bei Bäumen kann man auf den § 422 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch zurückgreifen: Überhängende Äste und Wurzeln dürfen demnach auf eigene Kosten entfernt werden. Es ist dabei aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze schonend zu behandeln. Auch bei Zäunen und Gebäudeteilen gilt: Sobald man unsicher ist, ob Grenzen überschritten werden, sollte man dringend mit einem Ziviltechnikbüro für Vermessungswesen Kontakt aufnehmen.

5 Können Rechte durch eine langjährige Nutzung ersessen werden?

Eine „Ersitzung“ von Grundstücken oder Teilen davon kann nur in „nachweislich gutem Glauben“ über 30 Jahre kontinuierlicher Nutzung hinweg erfolgen. Sobald ein Grundstück im Grenzkataster erfasst wurde, ist eine Ersitzung von Teilen dieses Grundstückes nicht mehr möglich. Es könnte dann nur mehr als Ganzes ersessen werden.

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