Energiekennzahlen für Wohnungen

Schluss mit der Katz im Sack: Ein Gesetz, das noch heuer in Kraft treten soll, schreibt die Angabe von Energiekennzahlen für Wohnungen in Inseraten vor.

Bald heißt es genau hinschauen beim Lesen von Wohnungsinseraten. Denn noch heuer werden Verkäufer und Vermieter von Wohnungen dazu verpflichtet, bereits im Inseratentext Auskunft über Energieeffizienz und Heizbedarf zu geben. Für Mieter und Käufer ist das von Vorteil, schließlich sieht man einem Haus nicht an, wie gut es gedämmt ist und wie hoch die zu erwartenden Heizkosten sein werden.

Den Energieausweis gibt es schon seit 2006 basierend auf der EU-Gebäuderichtlinie, allerdings in von Bundesland zu Bundesland unterschiedlicher Ausführung. Am Dienstag passierte das Energieausweisvorlagegesetz 2012 den Ministerrat, im Dezember 2012 wird es voraussichtlich in Kraft treten.

Neu: Klarere Informationen in Anzeigen

Die größte Änderung bezieht sich auf die Art, wie Käufer und Mieter in Kenntnis gesetzt werden müssen. Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien haben künftig klare Informationen zu enthalten. Im Energieausweis scheinen die für den Energieverbrauch eines Gebäudes wichtigsten Eckdaten auf. Eine Einstufungsskala (A bis G) ermöglicht einen Vergleich mit anderen Objekten. "Der Mieter oder Käufer wird sehen, in welcher Energieeffizienzklasse sich die Wohnung befindet", sagt dazu Anton Holzapfel, Chef des Verbands der Immobilientreuhänder (ÖVI).

Zwei Kennzahlen sind dabei wichtig. Der Heizwärmebedarf (HWB) gibt die Energiemenge an, die für die Heizung einer Wohnung oder eines Hauses benötigt wird. Beim Heizenergiebedarf (HEB) scheint auch die Warmwasserbereitung auf. In den Berechnungen wird von einer Raumtemperatur von 20° C ausgegangen.

Pflichten

Bei allen Neubauten sowie bei umfassenden Sanierungen mit einer Nettogrundfläche über 10.000 ist der Energieausweis verpflichtend dem Bauansuchen beizulegen. Noch bevor ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt, muss der Ausweis vorgelegt werden. Binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist dem Mieter oder Käufer eine Kopie auszuhändigen. Wenn nicht, kann der Mieter/Käufer selbst einen Ausweis einholen und sich die Kosten zurückholen.

Wird künftig die Angabe der Energieeffizienz in Inseraten oder die Vorlage des Energieausweises unterlassen, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 1450 Euro.

Makler und Verwalter fordern eine Totalreform

"Wir haben versucht, ein für beide Seiten faires Paket zu schnüren", kommentiert ÖVI-Präsident Udo Weinberger den aktuellen Vorschlag des Verbandes zu einer Reform des Wohnrechts. Eckpunkte:

- Marktübliche Preise: Altverträge sollen schrittweise an das Marktniveau herangeführt werden.
- Vereinheitlichung der Mietsysteme: Unabhängig vom Baujahr des Hauses soll das Mietrecht neu für alle Mietverhältnisse gelten.
- Betriebskosten neu: Der Mieter soll nur jene Betriebskosten zahlen, die er auch selber im Griff hat wie Wasser, Müll, Hausreinigung etc. nicht aber Grundsteuer und Versicherungsprämien.
- Erhaltungspflicht: Bei befristeten Mieten soll der Vermieter die Erhaltungsarbeiten bezahlen.

"Es ist sechs Jahre her, seit die OGH-Urteile zu den Erhaltungsarbeiten ergangen sind", erinnert Weinberger. Auch heute bestehe immer noch große Unsicherheit darüber, ob Vermieter oder Mieter die Thermenreparatur und das Ausmalen der Wohnung zahlen muss. Mit dem vorliegenden Reformpaket wären diese Probleme aus der Welt geschafft.

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