Die Weihnachtbeleuchtung des Nachbarn stört mich, was kann ich tun?

Die Weihnachtbeleuchtung des Nachbarn stört mich, was kann ich tun?
Barbara Walzl-Sirk ist Wohnrechtsexpertin des Mieterschutzverbandes.

In unserer Anlage gibt es Terrassen, Balkone und Vorplätze mit bunter, blinkender Weihnachtsbeleuchtung. Mich stört das. Wann und wie lange dürfen die Lichter aufgedreht werden? Wie kann ich dagegen vorgehen?

Die immer mehr werdenden Lichterketten führen gerade in der ruhigsten Zeit des Jahres häufig zu Unstimmigkeiten. Das Problem wird sich am besten in einem persönlichen Gespräch mit dem Nachbarn lösen lassen. Vielleicht holen Sie ihn einfach einmal in Ihre Wohnung und zeigen ihm, wie sehr Sie seine Dekoration beeinträchtigt. In Anlehnung an die Ruhezeiten wird man eine Beleuchtung aber wahrscheinlich bis 22 Uhr akzeptieren müssen. Im schlimmsten Fall müssten Sie sich wegen dieses Problems an den Vermieter oder an die zuständige Hausverwaltung wenden.

Meine Mutter hat mir vor zehn Jahren eine Eigentumswohnung geschenkt. Vor Kurzem ließ die Hausverwaltung meine Terrasse sanieren. Nun soll ich mich zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen, weil dies im Grundbuch so festgehalten ist. Ich habe zuvor weder von dieser Vereinbarung gewusst, noch konnte ich ein Gegenangebot einholen. Muss ich das nun zahlen?

Die Weihnachtbeleuchtung des Nachbarn stört mich, was kann ich tun?
Laut Wohnungseigentumsgesetz werden Sanierungsarbeiten, die allgemeine Teile der Liegenschaft betreffen, grundsätzlich aus der Rücklage finanziert. In die zahlt jeder Eigentümer nach dem Verhältnis seines Anteils ein. Von dieser gesetzlichen Regelung kann man abweichen, wenn sämtliche Eigentümer einen anderen Aufteilungsschlüssel festlegen. Das scheint bei Ihnen der Fall zu sein. Somit müssen Sie die Kosten auch übernehmen. Sonderregelungen werden im Grundbuch eingetragen, damit jeder Kenntnis von dieser abweichenden Bestimmung erlangt. Durch einen Eigentümerwechsel werden der Aufteilungsschlüssel, die Abrechnungseinheit und Abstimmungseinheit nicht berührt.

Ich lebe seit 18 Jahren in meiner Eigentumswohnung. Vor einiger Zeit wurde die Wohnung nebenan renoviert. Im Gegensatz zu vorher höre ich seither jeden Schritt meiner Nachbarin. An wen muss ich mich wenden und was kann ich dagegen unternehmen?
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Wütende Geschäftsfrau macht eine Grimasse und hält sich die Ohren zu
Da die Bauarbeiten vom Wohnungseigentümer durchgeführt worden sind, ist auch er ihr Ansprechpartner. Da es nun allem Anschein nach zu einer Raumschallübertragung kommt, könnte es am neu verlegten Parkettboden liegen. Hier müsste aber ein Fachmann beigezogen werden, der die tatsächliche Ursache feststellt. Der Nachbar ist auf jeden Fall verpflichtet, die Beeinträchtigung zu beseitigen.


Ich bin Mieter und habe große Anschaffungen – wie zum Beispiel eine Zentralheizung – in der Wohnung getätigt. Nun muss ich ausziehen. Wie kann ich die Kosten geltend machen? Was passiert, wenn der Vermieter die Investitionen nicht ablöst?

Die Weihnachtbeleuchtung des Nachbarn stört mich, was kann ich tun?
Ihr Mietobjekt fällt in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (kurz: MRG), also können Sie Ihre Forderung danach geltend machen. Hierfür müssen Sie aber folgendes beachten: Sie müssten Ihre Ansprüche bei sonstigem Verlust unter Vorlage der Rechnungen schriftlich geltend machen. Entweder gleich mit der Aufkündigung oder bis spätestens 14 Tage nach Zustellung dieser. Außerdem müssen Sie dabei beachten, dass Ihre Investition einer jährlichen Abschreibung von zehn Prozent unterliegt. Dies bedeutet, dass Ihre Zentralheizung nach zehn Jahren abgeschrieben wäre.

Ich habe eine Dachgeschoßwohnung mit innen liegendem Sonnenschutz gemietet. Diese Rollos waren von Anfang an defekt. Wer kommt für die Instandsetzung auf?

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metal plate with stripe

Da der Sonnenschutz bei Bezug der Wohnung bereits kaputt war und Sie diesen Mangel ordnungsgemäß bei der Übergabe dem Vermieter gemeldet haben, ist dieser verpflichtet, die Rollläden zu richten.

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON

Tel: 01/52 65 760
11.1.2016, 10.00 bis 11.00 Uhr
Peter Hauswirth, Wohnrechtsexperte und Rechtsanwalt

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