Darf mein Nachbar im Stiegenhaus eine Kamera montieren?

Darf mein Nachbar im  Stiegenhaus eine Kamera montieren?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Heute: Barbara Walzl-Sirk – Mieterschutzverband

Mir gehört eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus mit mehreren anderen Eigentumswohnungen. Nun hat mein Nachbar eine Kamera im Stiegenhaus installiert, ohne mich zu fragen. Darf er das?

Grundsätzlich liegt eine meldepflichtige Datenanwendung dann vor, wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet. Der Grund dafür ist, dass dabei Daten identifizierbarer Personen verarbeitet werden. Hiefür ist eine Zustimmung der Datenschutzkommission einzuholen. Auch Kameraattrappen können unzulässig sein, und zwar dann, wenn ein Nachbar den Eindruck hat, mit dieser überwacht zu werden. In diesem Fall können sie mittels Unterlassungsklage gegen den Nachbarn vorgehen, wenn sie sich in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlen.

Ich lebe in einer Mietwohnung in einer großen Wohnhausanlage. Wie kann ich die Hausverwaltung dazu bringen, dass das Haupttor in der Nacht abgesperrt wird?

In vielen Gemeinden gibt es hiefür durch Verordnungen entsprechende Regelungen. So etwa in Wien und Graz. Die Verordnung in Wien besagt, dass die Häuser in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr versperrt sein müssen. Weiters müssen das Haustor und die allgemeinen Hausteile am Abend und auch in der Früh beleuchtet sein, damit Unfälle vermieden werden können. Verfügt das Haus jedoch über eine Gegensprechanlage, dann muss es nicht separat versperrt werden. Der Vermieter ist für die ordnungsgemäße Haustorsperre und Hausbeleuchtung zuständig. Ist die Gegensprechanlage defekt, muss diese vom Vermieter gerichtet werden. Hält sich der Vermieter nicht an diese Regelung, kann über den Eigentümer bzw. Vermieter eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

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