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Darf der Nachbar meinen Efeu nützen?
Karin Sammer (ÖVI) gibt Auskunft am KURIER-Wohntelefon.
Ich bin Eigentümer eines Reihenhauses mit Garten. Die rechte Gartenmauer zum Nachbar steht auf meinem Grund. Hier habe ich Efeu gepflanzt. Darf ich den Grund des Nachbarn betreten, um den Efeu zurückzuschneiden? Darf er auf seiner Seite ein Rankgitter montieren und meinen Efeu darauf wachsen lassen?
Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder benützen. Ebenso kann Ihr Nachbar den über sein Grundstück ragenden Efeu auf seiner Seite weiterklettern lassen. Natürlich können Sie Ihre Pflanzen nach Belieben zurückschneiden, aber wenn Sie das am Grundstück des Nachbarn tun wollen, wird dies wohl nur mit seiner Zustimmung möglich sein. In der Rechtsprechung gelten Kletterpflanzen übrigens als unmittelbare Zuleitung, die unzulässig ist. So wurde ein Eigentümer, von dessen Grundstück die Kletterpflanze ausging und sich – entgegen dem Willen des Nachbarn – an der Mauer des angrenzenden Grundstücks emporgerankt hat, verpflichtet, die Kletterpflanze gänzlich entfernen.
In unserem Haus gibt es fünf Wohnungseigentümer. Ein Eigentümer einer Erdgeschoßwohnung möchte auf dem zu seinem Objekt gehörigen Grund eine Garage bauen. Obwohl zwei Eigentümer bei der Abstimmung dagegen waren, hat er um eine Baubewilligung angesucht. Darf er auch ohne unsere Zustimmung bauen, wenn er eine Baubewilligung bekommen sollte?

Ich habe eine Eigentumswohnung und ein Einfamilienhaus vermietet. Muss ich von den Einnahmen Einkommenssteuer zahlen? Und bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Ich habe eine Wohnung auf drei Jahre befristet vermietet. Wenn ich den Vertrag nur verlängere und keinen neuen abschließe, muss ich dann trotzdem beim Finanzamt Gebühren zahlen?

DAS NÄCHSTE MAL AM KURIER-WOHNTELEFON
Tel: 01/52 65 760
16.6.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Thomas Sochor, Kanzlei Scheuch & Sochor