Wer heuer noch schenken sollte
Die Steuerreform wird viele Gewinner hervorbringen. Immobilienbesitzer bzw. ihre Erben zählen nicht dazu. Eine Liegenschaft in einer begehrten und damit teuren Gegend kann da durchaus zu einem schweren Erbe werden. Und auch bei Verkäufen wird die Finanz künftig kräftiger abkassieren.
VerkäufeBis 2012 durfte man den Wertzuwachs steuerfrei behalten, wenn man die Immobilie mindestens zehn Jahre besessen hatte. Dann fiel diese 10-Jahres-Frist. Seither sind 25 Prozent Steuer fällig. Ab dem elften Jahr Behaltefrist durfte man als Inflationsausgleich zwei Prozent pro Jahr geltend machen. Künftig gilt: Der Steuersatz steigt auf 30 Prozent, der Inflationsausgleich wurde gestrichen. Achtung: Hauptwohnsitze sind auch weiterhin von der Besteuerung ausgenommen.
ÜbertragungenBeim Schenken und Erben wird künftig nicht der günstige Einheitswert, sondern der viel höhere Verkehrswert (Marktpreis) für die Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen. Dabei wird ein Stufentarif eingeführt: Für die ersten 250.000 Euro sind 0,5 Prozent, für die nächsten 150.000 Euro zwei Prozent Steuer fällig. Oberhalb von 400.000 Euro werden 3,5 Prozent verrechnet.
Ein Beispiel dazu: Beim Übertragen einer Immobilie mit dem dreifachen Einheitswert von 100.000 Euro sind derzeit noch 2000 Euro an Grunderwerbsteuer fällig. Mit dem Verkehrswert von einer Million Euro wären bei dieser Immobilie künftig 25.250 Euro zu zahlen, zeigt eine Berechnung der Bank Austria.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Erich Wolf hat errechnet, ab wann es sich lohnt, die Steuerreform nicht abzuwarten und heuer noch zu schenken. Für jene, die ihre Liegenschaft in den kommenden Jahren ohnehin übertragen wollen, hat er eine "Steueroptimierungsformel" entwickelt.
Bei Übertragungen innerhalb der Familie (gilt auch für Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz) ergibt seine Formel: Liegt der Wert der Liegenschaft unterhalb der Grenze von 250.000 Euro, übersteigt aber das Zwölffache des Einheitswertes, wäre eine Schenkung noch heuer aus steuerlicher Sicht vorteilhaft. Das gilt auch, wenn der Verkehrswert oberhalb von 250.000 Euro liegt und das Dreifache des Einheitswertes übersteigt.
Sollen Immobilien an Fremde übertragen werden, gelten laut Wolf-Formel andere Grenzen. Ein Beispiel: Bei einem Wert zwischen 250.000 und 400.000 Euro wäre eine Schenkung noch heuer steuerschonend, wenn der Wert den 5,5-fachen Einheitswert übersteigt.
Experten raten den Schenkenden dazu, darauf zu achten, die Kontrolle über die Immobilie nicht ganz aus der Hand zu geben. So können Wohn- oder Fruchtgenussrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote im Grundbuch verankert werden.
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