Wann muss ich dem Mieter mitteilen, dass ich seinen Vertrag nicht verlängere?

In Miete steigen die Kosten mehr an als im Eigentum
Was bei der Beendigung eines Mietverhältnisses zu beachten ist, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 27. Jänner 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Vermietung eines Hauses geht und wie der Mietvertrag beendet wird.

FRAGE: Ich habe ein Haus geerbt und dieses an einen Mieter vermietet. Der befristete Mietvertrag wurde bereits einmal verlängert. Im Juni läuft der Vertrag nun aus. 

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