Wer muss die Reparatur für beschädigte Postkästen bezahlen?

Wer muss die Reparatur für beschädigte Postkästen bezahlen?
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Ich bin Mieterin einer Wohnung. Der Postkasten, der laut Auskunft der Post im Eigentum des Vermieters steht, ist beschädigt worden. Die Hausverwaltung lehnt im Auftrag des Eigentümers die Bezahlung der Reparatur ab. Auch meine Haushaltsversicherung will die Kosten nicht übernehmen, da der Postkasten außerhalb der Wohnung liegt. Was kann ich jetzt noch tun?

Notar Ulrich Voit

Notar Ulrich Voit

Notar Ulrich Voit antwortet:

Das Thema von Erhaltungspflichten von Mietern war in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand der Rechtsprechung. Dabei ging es immer um den Mietgegenstand selbst und nicht um Erhaltungspflichten an allgemeinen Teilen der Liegenschaft. 

Die Ablehnung einer Kostenübernahme Ihrer Haushaltsversicherung zeigt meines Erachtens deutlich, dass ihre Erhaltungspflicht an der Wohnungstüre endet. Sie sind nicht verpflichtet, die Reparatur des Postkastens zu bezahlen, sondern der Vermieter. 

Der letzte Ausweg besteht in der gerichtlichen Geltendmachung der Reparatur des Postkastens.

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