Kann ich, wenn der Mieter vorzeitig kündigt, eine Abschlagszahlung verlangen?

Kann ich, wenn der Mieter vorzeitig kündigt, eine Abschlagszahlung verlangen?
Ob der Vermieter, der dem vorzeitigem Auszug zustimmt, etwas verlangen kann, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 24. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Auszug eines Mieters aus der Wohnung geht, drei Monate nach Einzug. 

FRAGE: Ich vermiete meine Altbauwohnung an einen Studenten, der Mietvertrag wurde  auf drei Jahre befristet. 

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