Darf ich als Mieter eine Türklingelkamera anbringen?

Darf ich als Mieter eine Türklingelkamera anbringen?
Ob und wo der Mieter etwas außerhalb seiner Wohnung anbringen darf, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. Der nächste Termin ist übrigens am 24. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Mieter geht, der  eine Türklingel-Kamera vor seiner Wohnungstüre montieren will. 

FRAGE: Ich bin Mieter einer Wohnung. Meine Frage ist, sind Türklingelkameras in Wohnhäusern erlaubt, oder ist das eine Ermessenssache des Vermieters?

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