Die Betriebskosten wurden erhöht, bis wann muss der Verwalter darlegen, wofür?

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Bis wann eine Betriebskostenabrechnung gelegt werden muss, erklärt ein Wohnrechtsexperte.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 19. Mai 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Erhöhung der Betriebskosten geht.

FRAGE: Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus, in der ich wohne. Die Betriebskosten in unserem Haus wurden vor Kurzem erhöht, ohne dass die Hausverwaltung erklärt hat, wofür konkret. 

Bis zu welchem Termin muss die Hausverwaltung die Betriebskosten-Abrechnung den Eigentümern legen und belegen, warum die Betriebskosten erhöht wurden?

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