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Wer ist für die Reparatur der Wohnungseingangstüre zuständig?

Wer die Türe erhalten muss, wenn sie vom Besitzer getauscht wurde, erklärt eine Wohnrechtsexpertin.
Wer für die Erhaltung der Wohnungseingangstüre zuständig ist, hängt von der konkreten Vereinbarung ab.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
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Der nächste Termin ist übrigens am 18. Mai 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Erhaltung von Wohnungseingangstüren geht .  

FRAGE: Bleibt die Eigentümerschaft auch dann für die Reparatur der Wohnungseingangstüre zuständig, wenn die ursprüngliche Türe im Auftrag und auf Kosten des Wohnungseigentümers gegen eine Sicherheitstüre getauscht worden ist? Die Eigentümergemeinschaft hatte dabei keinen Einfluss auf die Qualität der neuen Türe. Auch die Wartung und vor allem Dichtung der Türe wurde im Auftrag des Wohnungseigentümers veranlasst bzw. vernachlässigt. In unserem Fall ist im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten, dass der Käufer für die Erhaltung der Eingangstüre zu sorgen hat.

Julia Fritz: Wohnungseingangstüren sind nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) grundsätzlich Sache der Eigentümergemeinschaft. Diese Regel kann allerdings durch Vereinbarung – etwa im Kaufvertrag – einem einzelnen Wohnungseigentümer übertragen werden. 

46-217510053

Julia Fritz ist Rechtsanwältin in Wien. 

Eine solche Klausel ist rechtlich zulässig und bindet beide Seiten. Im geschilderten Fall sprechen mehrere Punkte gegen eine Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft

Der Wohnungseigentümer hat die Türe eigenmächtig und auf eigene Kosten gegen ein höherwertiges Sondermodell getauscht, Wartung und Dichtung wurden eigenständig veranlasst bzw. vernachlässigt, und im Kaufvertrag ist die Erhaltungspflicht ausdrücklich auf den jeweiligen Wohnungseigentümer überbunden. 

Damit ist die Eigentümergemeinschaft für die Reparatur dieser individuell gewählten Wohnungseingangstüre nicht zuständig – auch nicht für die Folgen vernachlässigter Pflege.

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