Der Unkrautvernichter des Nachbarn hat meine Hecke beschädigt, was kann ich tun?
Unkrautvernichtungsmittel werden im Garten versprüht. Dabei wird ein tragbares Sprühgerät eingesetzt, um Unkraut im Rasen zu bekämpfen
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 1. Juni 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Immissionen, die vom Nachbargrundstück ausgehen, geht.
FRAGE: Unser Nachbar hat im Herbst sein Grundstück mit einem Unkrautvernichter besprüht. Das Grundstück grenzt an meines, wo sich eine 20 Meter langen Strauchzeile befindet. Jetzt sind meine Sträucher leider tot.
Die Grundstücke befinden sich auf einem leicht abschüssigen Hang, meines liegt unter dem des Nachbarn. Sein Grund ist mit Schotter versiegelt, was dazu führte, dass der Schotter auf mein Grundstück rollt; ich denke, so ist auch das Gift auf meine Liegenschaft gekommen. Was kann ich nun tun?
Thomas Sochor: Nach Ihrer Schilderung kommen gegen den Nachbarn sowohl nachbarrechtliche Unterlassungs- als auch Schadenersatzansprüche in Frage, insbesondere wegen unzulässiger Immissionen und schuldhafter, rechtswidriger Schädigung Ihres Eigentums.
Entscheidend wird sein, nachweisen zu können, dass das Absterben Ihrer Pflanzen tatsächlich kausal auf das von Ihrem Nachbarn versprühte Unkrautvernichtungsmittel zurückzuführen ist.
Thomas Sochor ist Rechtsanwalt in Wien
Sie sollten rasch eine Beweissicherung vornehmen: Sichern Sie Teile Ihrer abgestorbenen Pflanzen und des vom Nachbargrundstück auf Ihre Liegenschaft gerollten Schotters, machen Sie Fotos von den örtlichen Gegebenheiten und fertigen Sie Protokolle des zeitlichen Ablaufs an.
Sinnvoll erscheint die Beiziehung eines Sachverständigen bzw. eines Gartenbau- oder Pflanzenschutzexperten, der umgehend eine Befundung vornimmt. Dieser wird Bodenproben sowie Untersuchungen des Schotters vornehmen und Ihre abgestorbenen Pflanzen prüfen, ob sich Rückstände eines Unkrautvernichtungsmittels bzw. von Giftstoffen finden, die für das Absterben Ihrer Pflanzen ursächlich waren.
Vor dem Hintergrund einer eventuell erforderlichen gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es wichtig, dass die Proben rasch, professionell und dokumentiert entnommen werden.
Sollte sich Ihr Verdacht bestätigen, könnten Sie den Nachbarn mit dem Beweismaterial konfrontieren und Kostenersatz für die Entfernung der abgestorbenen Sträucher und die Neubepflanzung, der Kosten der eventuell erforderlichen Dekontaminierung Ihres Grundstücks und die Kosten für die Erstellung des Sachverständigengutachtens fordern.
Kommentare