Gibt es Geld zurück, wenn ein Thermentausch erzwungen wird?

Gibt es Geld zurück, wenn ein Thermentausch erzwungen wird?
Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 28. November, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per eMail an immo@kurier.at, die Antworten lesen Sie hier. Das sind die Antworten von Rechtsanwältin Julia Fritz:


Wir haben eine Genossenschaftswohnung im Erdgeschoß mit einer Terrasse, die leider nicht überdacht ist. Immer wieder kommt Gießwasser von den oberen Balkonen herunter oder es wird Schmutz herunter gekehrt. Sogar ein Blumentopf fiel schon herunter. Wie komme ich zu einer Überdachung?

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