Muss ich dulden, dass seit der Sanierung der Schallschutz fehlt?

Muss ich dulden, dass seit der Sanierung der Schallschutz fehlt?
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Ich habe eine Eigentumswohnung im 16. Bezirk, die Nachbarswohnung wurde komplett renoviert als die vorige Bewohnerin verstarb. Seither ist die Wand, die an meine Wohnung grenzt, weniger dick - man hört jetzt alles durch, das Zimmer ist durch die Lärmbelästigung unbewohnbar. Schon zwei Jahren. Die Hausverwaltung ist informiert, bleibt aber untätig. Was können wir tun?

Muss ich dulden, dass seit der Sanierung der Schallschutz fehlt?

Rechtsanwältin Katharina Braun 

Rechtsanwältin Katharina Braun antwortet: 

Hier dürfte die Ursache nicht in einem Verhaltenen/ Verschulden des Nachbarn liegen, sondern in der Sanierung selbst. Lärm kommt nicht nur durch jene Wand, die zwei Wohnungen direkt voneinander trennt, sondern findet seinen Weg auch durch die angrenzenden Wände, die Decke und den Fußboden. Kam es seit der Sanierung zu einer Veränderung der Nutzung der Zimmer in der eigenen Wohnung? 

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Hier wäre zu prüfen, ob bei der Sanierung die in der Bauordnung für den Schallschutz vorgesehenen Anforderungen erfüllt worden sind. Es empfiehlt sich, diesbezüglich das Gespräch mit der Hausverwaltung zu suchen und zu klären, ob und wenn ja durch welche Adaptierung (Dämmstreifen etc.) dem Lärm entgegengewirkt werden kann.

 

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