Was können wir tun, wenn die Winterdienst-Firma verspätet arbeitet?

Was können wir tun, wenn die Winterdienst-Firma verspätet arbeitet?
Experten beantworten Fragen am KURIER-Telefon unter 05-903022337. Der nächste Termin ist am 18. September von 10-11 Uhr.

Frage: Wir sind Wohnungseigentümer. Die von der Verwaltung mit dem Winterdienst beauftragte Firma arbeitet mangelhaft. Oft  reinigt und streut sie erst am späten Vormittag. Die Verwaltung reagiert  nicht  auf meine Beschwerde. Wen trifft im Schadensfall die Haftung? Was kann ich als einzelner Wohnungseigentümer tun?

Was können wir tun, wenn die Winterdienst-Firma verspätet arbeitet?

§ 93 StVO sieht vor, dass im Ortsgebiet gelegene und dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und -wege einschließlich der dazu gehörigen Stiegenanlagen von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut werden müssen. Die Räum- und Streupflicht ist in der Zeit von 6 bis 22 Uhr entlang der gesamten Grundstücksgrenze zu erfüllen. Diese Verpflichtung trifft  die Eigentümer der Grundstücke, die an  Gehsteige bzw. Gehwege grenzen.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Vereinbarung auf Dritte übertragen werden, z. B. an den Verwalter oder eine Winterdienst-Firma. In der Vereinbarung ist die Übertragung der Räum- und Streupflicht auf das Winterdienstunternehmen vorzusehen, dann haftet diese Firma; und die Eigentümergemeinschaft als Auftraggeber nur, wenn die Räum- und Streuverpflichtung einem ungeeigneten oder untüchtigen Vertragspartner übertragen wurde. Die geschilderten Versäumnisse sind bedenklich. Als einzelner Wohnungseigentümer haben Sie kein Weisungsrecht gegenüber der Verwaltung, sondern müssen einen Mehrheitsbeschluss erwirken, in welchem der Verwaltung die Beauftragung eines anderen Winterdienstes aufgetragen wird. 

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