Was kann ich tun gegen Nachbarn, die mich überwachen und beschimpfen?

Was kann ich tun gegen Nachbarn, die mich überwachen und beschimpfen?
Errichtet ein Mieter eine Überwachungsanlage und richtet sie auf Nachbarn, kann man sich dagegen zur Wehr setzen. Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 28. Oktober 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um einen Nachbarn geht, der die Mieterin beschimpft und ihr auflauert.  

FRAGE: Ich bin Mieterin. Nachbarn haben im Stiegenhaus eine Überwachungskamera installiert. 

Ich habe sie entfernen lassen, seither lauert mir die Nachbarin auf und  beschimpft mich. Was  kann ich tun? 

Was kann ich tun gegen Nachbarn, die mich überwachen und beschimpfen?

Peter Hauswirth ist Rechtsanwalt von Hauswirth-Kleiber Rechtsanwälte

Am Wohntelefon stand diesmal Rechtsanwalt  Peter Hauswirth von Hauswirth-Kleiber Rechtsanwälte Rede und Antwort. Er hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Wenn ein Bewohner sich durch Videokameras bei Ein- und Ausgängen überwacht fühlt, stellt das, auch wenn es sich um eine Attrappe handelt, einen Eingriff in die Privatsphäre dar. 

Private Überwachung darf nur auf dem eigenen Grundstück oder im eigenen Wohnraum stattfinden. Die Überwachung von Nachbarn oder gemeinsamen Bereichen ist ohne ihre Zustimmung  rechtswidrig.

Der betroffene Nachbar kann eine Unterlassungsklage  einbringen und Beschwerde  bei der Datenschutzbehörde. Wiederholte Beschimpfungen und systematisches Beobachten können unter Umständen  als Stalking gelten, wenn sie das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen. 

Sie können Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Verhalten des Nachbarn kann einen erheblich nachteiligen Gebrauch der Wohnung darstellen, dass den Vermieter berechtigen kann, das Mietverhältnis zu lösen.

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