Muss beim Umlaufbeschluss eine Frist zur Beantwortung gesetzt werden?

Muss beim Umlaufbeschluss eine Frist zur Beantwortung gesetzt werden?
Experten beantworten jeden zweiten Montag Fragen am Wohntelefon, unter 05-903022337. Nächster Termin: 13. Mai.

Frage: Ich bin Wohnungseigentümer. Der Reparaturfonds ist zu niedrig, um eine Sanierung  durchzuführen. Nun  wurde eine Sonderfinanzierung veranlasst und jeder leistet  einen Beitrag  nach  Wohnungsgröße. Muss beim Umlaufbeschluss eine Frist für die Beantwortung gesetzt werden? Unsere  Meinung  wurde nicht mehr berücksichtigt.

Kommentare