Muss beim Umlaufbeschluss eine Frist zur Beantwortung gesetzt werden?
Experten beantworten jeden zweiten Montag Fragen am Wohntelefon, unter 05-903022337. Nächster Termin: 13. Mai.
Frage: Ich bin Wohnungseigentümer. Der Reparaturfonds ist zu niedrig, um eine Sanierung durchzuführen. Nun wurde eine Sonderfinanzierung veranlasst und jeder leistet einen Beitrag nach Wohnungsgröße. Muss beim Umlaufbeschluss eine Frist für die Beantwortung gesetzt werden? Unsere Meinung wurde nicht mehr berücksichtigt.
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