Darf ein Mieter täglich von früh bis spät auf der Bank vor dem Haus rauchen?

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 30. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Rauchverhalten eines Mieters und die störende Immission geht.
Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Georg Röhsner von Eversheds Sutherland Rechtsanwälte. Er hat folgende Rechtsantwort:
FRAGE: Ich wohne in einer Mietwohnung im Erdgeschoß. Wir haben seit 30 Jahren eine Hausbank neben der Haustüre. Ein Mieter ist starker Raucher und bewohnt eine Wohnung mit Balkon, dennoch sitzt er stets auf dem Bankerl zum Rauchen, ab 8 Uhr früh.
Der Rauch zieht in meine Wohnung, ich habe den Mieter darauf hingewiesen. Seine Reaktion: Ich soll Balkon und Fenster schließen.
Das sehe ich nicht ein. Was kann ich tun?

Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Georg Röhsner von Eversheds Sutherland Rechtsanwälte Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Wenn die Gespräche mit ihm nichts nützen und der Rauch in störender Menge in Ihre Wohnung zieht, könnten Sie mit einer gerichtlichen Unterlassungsklage gegen den betroffenen Mieter vorgehen.
Eventuell kann man auch mit der Hausverwaltung bzw. dem betroffenen Wohnungseigentümern das Gespräch suchen, der die Wohnung an den Mieter vermietet.
Eine Möglichkeit wäre auch, zu überlegen, ob man den Standort der Bank verändern kann, um das Problem auf diese Weise zu lösen.
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