Darf ein Mieter täglich von früh bis spät auf der Bank vor dem Haus rauchen?

Darf ein Mieter täglich von früh bis spät auf der Bank vor dem Haus rauchen?
Zieht der Rauch von der Zigarette des Nachbarn in die eigene Wohnung, kann man sich unter Umständen dagegen wehren. Wie das geht? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 30. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um das Rauchverhalten eines Mieters und die störende Immission geht.

Am Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwalt Georg Röhsner von Eversheds Sutherland Rechtsanwälte. Er hat folgende Rechtsantwort:

FRAGE: Ich wohne in einer Mietwohnung im Erdgeschoß. Wir haben  seit 30 Jahren eine Hausbank neben der Haustüre. Ein Mieter ist starker Raucher und bewohnt eine Wohnung mit Balkon, dennoch sitzt er stets auf dem Bankerl zum Rauchen, ab 8 Uhr früh. 
 

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