Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen. Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 14. Oktober 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die wiederholte Wasserschäden durch ein undichtes Flachdach geht.
FRAGE: Ich besitze seit Jahren eine Eigentumswohnung, darüber befindet sich eine Terrasse.
Mittlerweile habe ich den 33. Wasserschaden, weil die Hausverwaltung das Flachdach nicht saniert. Wie bringe ich sie dazu?
Am Wohntelefon stand diesmal Rechtsanwalt Peter Hauswirth von Hauswirth-Kleiber Rechtsanwälte Rede und Antwort. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Die Instandhaltung von Dach- und Terrassenflächen und der Fassade zählt zu den Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung. Die Verwaltung ist zur Vornahme der ordentlichen Verwaltung berechtigt und verpflichtet. Bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung ist nicht zwingend die Einholung eines Mehrheitsbeschlusses erforderlich, es sei denn, im Verwaltervertrag wurde Abweichendes vereinbart.
Die wiederholten Wasserschäden deuten auf eine Vernachlässigung dieser Pflicht hin. Kommt die Verwaltung ihren Pflicht zur Instandhaltung des Gebäudes nicht nach, kann man sie schriftlich auffordern, die notwendigen Reparaturen unverzüglich durchzuführen, oder bei mehreren Wohnungseigentümern eine Eigentümerversammlung einberufen bzw. die Einberufung verlangen, um einen Sanierungsbeschluss herbeizuführen.
Wird keine Mehrheit erzielt, kann man einen gerichtlichen Antrag stellen, um die Durchführung der Reparaturen zu erzwingen. Der Antrag ist gegen alle übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Auch Schadenersatzansprüche sind denkbar, wenn der Hausverwalter untätig bleibt.
(kurier.at, ugrü)
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Aktualisiert am 10.10.2024, 05:00
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