Fenster getauscht: Bekomme ich dafür Geld aus der Rücklage?
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Ich habe als Eigentümer die Fenster meiner Wohnung (Baujahr 1960) getauscht. Wie andere Eigentümer es auch bereits getan haben. Jetzt möchte ich gerne Geld zurück, aber die Hausverwaltung reagiert nicht. Was kann ich tun? Was steht mir zu?
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