Mietvertrag gekündigt: Kann ich die Kaution einbehalten, falls die Miete nicht gezahlt wird?

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Ich vermiete eine Wohnung. Mit Ende August wurde der Mietvertrag gekündigt. Kann ich die Kaution einbehalten, falls die Miete bis Ende November nicht gezahlt wird?

Elke Hanel-Torsch am KURIER Wohntelefon

Elke Hanel-Torsch am KURIER Wohntelefon

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Die Mieter sind verpflichtet, ihren Mietzinszahlungen bis November 2024 nachzukommen. 

Die Kaution dient zur Sicherung von Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Dazu zählen natürlich auch offene Mietzinszahlungen. 

Wenn Ihre Mieter die Miete nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze bezahlen, können Sie die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. 

Sollte die hinterlegte Kaution nicht ausreichen, um die offenen Mieten auszugleichen, kann der übersteigende Betrag eingeklagt werden.

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