Schimmel in der Wohnung: Wie komme ich zur Sanierung?

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at
Wir sind Eigentümer in einer Wohnungsanlage, die saniert gehört. In einigen Wohnungen gibt es Schimmel. Wie kommen wir zu einer Einigung, wenn der Mehrheitseigentümer sich dagegen wehrt?

Elke Hanel-Torsch am KURIER Wohntelefon
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Die Beseitigung von Schimmel innerhalb der Wohnung zählt dann zur ordentlichen Verwaltung und fällt damit in die Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn der Schimmel als ernster Schaden des Hauses zu werten ist.
Dies ist dann der Fall, wenn der Schimmel die Bausubstanz angreift. Eine rein oberflächliche Schimmelbildung zählt nicht dazu. Für die Unterlassung der Schadensbehebung haftet die Eigentümergemeinschaft nur deliktisch, das heißt nur dann, wenn der Verwalter schuldhaft gehandelt hat.
Ein einzelner Wohnungseigentümer hat auch die Möglichkeit, einen Antrag gegen die übrigen Wohnungseigentümer bei Gericht einzubringen und die Entscheidung zu verlangen, dass bestimmte Arbeiten innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen sind.
Kommentare