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Wie kann man als Minderheit gegen laufende Verstöße der Hausverwaltung (= Mehrheitseigentümer) vorgehen – Verdopplung der Reinigungskosten, Fehler bei der Betriebskosten-Abrechnung etc.?
Rechtsanwältin Julia Fritz antwortet: Um die Rechte von Einzelpersonen gegenüber der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft zu schützen, wurden im Wohnungseigentumsgesetz einige Minderheitsrechte für den einzelnen Wohnungseigentümer verankert.
Der einzelne Wohnungseigentümer kann im Rahmen eines Außerstreitverfahrens vor Gericht folgende Anträge stellen:
Durchführung wichtiger Reparaturarbeiten zur ordnungsgemäßen Erhaltung und zur Behebung ernster Schäden
Bildung einer angemessenen Rücklage bzw. Erhöhung oder Minderung des Beitrags zur Rücklagenbildung
Ratenzahlung bei der Entrichtung des Anteils für durch eine Rücklage nicht gedeckten Kosten einer in längeren als einjährigen Abständen wiederkehrenden Erhaltungsarbeit
Abschluss einer angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherung
Weisung an den Verwalter, seine Pflichten einzuhalten oder Auflösung des Verwaltungsvertrages wegen grober Pflichtverletzungen Bestellung eines Verwalters
Aufhebung oder Änderung von Bestimmungen in der Hausordnung, die schutzwürdige Interessen verletzen
Feststellung der Unwirksamkeit gewisser Bestimmungen einer Gemeinschaftsordnung
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