Kann die Mieterin nach nur zwei Monaten den Vertrag kündigen?

Kann die Mieterin nach nur zwei Monaten den Vertrag kündigen?
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Ich bin Vermieterin und habe mit Juli die sanierte Wohnung befristet auf drei Jahre vermietet. Jetzt hat die neue Mieterin erklärt, sie fühle sich nicht wohl und will mit Ende August wieder ausziehen. Ihre Mutter ist Bürgin. Kann ich die Kaution als Aufwandersatz behalten? 

Julia Fritz am KURIER Wohntelefon

Rechtsanwältin Julia Fritz

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