Frage: Wird der Service an Fenstern und Terrassentüren in Eigentumswohnungen aus dem Reparaturfonds bezahlt? Also das Wechseln von Dichtungen, das Einstellen sowie allfällige Reparaturen.
Rechtsanwältin Sigrid Räth: Für Wartungsarbeiten ist der Eigentümer einer Wohnung selbst verantwortlich, dies auch, wenn es die Fenster und Terrassentüren betrifft. Das Einstellen der Fenster und das Wechseln von Dichtungen ist Sache der einzelnen Miteigentümer. Die Reparatur ist allerdings Sache der Eigentümergemeinschaft.
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