Wann ist eine Nachzahlung der Betriebskosten fällig?

Eine Person füllt mit einem gelben Stift einen EU-Standard-Überweisungsschein der BAWAG P.S.K. aus.
Experten beantworten jeden zweiten Montag von 10 bis 11 Uhr Fragen am Wohntelefon unter 05-903022337. Nächster Termin: 22. Juli.

Frage: Ich bin Wohnungseigentümerin und habe am 30. Juni  die Betriebskostenabrechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr bekommen.  Diese enthält eine Nachzahlung samt Zahlungsaufforderung. Die Nachzahlung  soll bis 31. Juli  überwiesen werden. Stimmt das? Ich habe gehört, dass  eine  Nachzahlung erst zum übernächsten Zinstermin fällig  wird.

Eine Frau telefoniert in einem Büro mit Blick auf eine Stadt.

Rechtsanwältin Sigrid Räth: Der Hausverwalter ist verpflichtet, bis 30. Juni  die Abrechnung zu legen, und die Nachzahlung ist dann innerhalb von zwei Monaten fällig.

Wenn Sie die Nachzahlung also innerhalb der Frist von zwei Monaten leisten, kann Ihnen niemand Verzug vorwerfen oder gar  Zinsen verrechnen. Ein vom  Hausverwalter gesetztes früheres Zahlungsziel kann nicht durchgesetzt werden.

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