Wann ist eine Nachzahlung der Betriebskosten fällig?
Frage: Ich bin Wohnungseigentümerin und habe am 30. Juni die Betriebskostenabrechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr bekommen. Diese enthält eine Nachzahlung samt Zahlungsaufforderung. Die Nachzahlung soll bis 31. Juli überwiesen werden. Stimmt das? Ich habe gehört, dass eine Nachzahlung erst zum übernächsten Zinstermin fällig wird.
Rechtsanwältin Sigrid Räth: Der Hausverwalter ist verpflichtet, bis 30. Juni die Abrechnung zu legen, und die Nachzahlung ist dann innerhalb von zwei Monaten fällig.
Wenn Sie die Nachzahlung also innerhalb der Frist von zwei Monaten leisten, kann Ihnen niemand Verzug vorwerfen oder gar Zinsen verrechnen. Ein vom Hausverwalter gesetztes früheres Zahlungsziel kann nicht durchgesetzt werden.
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