Der Mieter hat die Schadensbehebung abgelehnt, darf er dennoch die Miete reduzieren?

Der Mieter hat die Schadensbehebung abgelehnt, darf er dennoch die Miete reduzieren?
Experten beantworten jeden zweiten Montag zwischen 10 und 11 Uhr Fragen am Wohntelefon unter 05-903022337. Nächster Termin: 22. Juli.

Frage: Ich vermiete  eine Neubauwohnung. Mein Mieter informierte mich über Schimmelbildung. Ich habe  eine Firma mit der oberflächlichen Beseitigung beauftragt, der Mieter hat den Termin jedoch abgesagt, da  dies seiner Meinung nach zu keiner nachhaltigen Verbesserung führt. Nun will er die Miete unter Vorbehalt zahlen. Steht ihm eine Mietzinsminderung  zu?

Der Mieter hat die Schadensbehebung abgelehnt, darf er dennoch die Miete reduzieren?

Rechtsanwältin Simone Maier-Hülle: Schimmelbildung kann durchaus zu einer Mietzinsminderung berechtigen. Ob die Schimmelbildung auf ein fehlerhaftes Mieterverhalten oder einen Baumangel zurückzuführen ist, beschäftigt oft Gerichte. Ein Mieter, der eine Behebung des Mangels verhindert, verwirkt aber sein Mietzinsminderungsrecht – zumindest für einen gewissen Zeitraum.
 

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