Ewig warten auf die Abrechnung: Das können Eigentümer tun

Woman managing the debt
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Wir sind Wohnungseigentümer und haben noch immer keine Betriebskostenabrechnung bekommen, trotz mehrfacher Urgenz bei der Hausverwaltung. Was können wir tun?

Julia Fritz am KURIER Wohntelefon

Rechtsanwältin Julia Fritz

Rechtsanwältin Julia Fritz antwortet:
Der Verwalter hat jährlich eine ordentliche und richtige Abrechnung über alle in einem Kalenderjahr angefallenen Aufwendungen für die Liegenschaft zu legen. Die Abrechnung muss spätestens sechs Monate nach Ende jeder Abrechnungsperiode gelegt werden. Da die Abrechnungsperiode meist mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, ist die Abrechnung für gewöhnlich bis zum 30. 6. zu legen. 

Legt der Verwalter trotz Aufforderung keine ordnungsgemäße Abrechnung oder ermöglicht Ihnen nicht die Einsicht in die Belege, dann können Sie ihn mit einem Antrag an das Bezirksgericht dazu zwingen. Das Gericht kann dem Verwalter mehrmals Geldstrafen bis zu € 6.000 vorschreiben. Der Antrag kann von jedem Wohnungseigentümer gestellt werden.

 

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