Darf ich eigene PV-Anlage am Mehrparteienhaus montieren lassen?

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at
Ich bin Wohnungseigentümer. Der Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung plant nun eine PV-Anlage für seine Wohnung auf dem Dach zu installieren das doch eigentlich allen gehört. Ist das rechtens? Darf ich auch meine PV-Anlage dort montieren lassen?

Hausverwalter Udo Weinberger am KURIER-Telefon
Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:
Änderungen oder bauliche Maßnahmen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft – zu der auch das Dach zählt - dürfen von einzelnen Wohnungseigentümern nur vorgenommen werden, wenn alle anderen zustimmen. Eine Zustimmung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gerichtlich ersetzt werden, insbesondere wenn die Maßnahme keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen Eigentümer darstellt und ein erhebliches Interesse des Antragstellers vorliegt.
Eine Sonderregelung gilt hier nur für die Dächer von Reihgenhausanlagen, an denen die jeweiligen Eigentümer PV-Anlagen errichten dürfen, wenn sie vorab alle anderen informiert haben und keiner der übrigen Eigentümer innerhalb von zwei Monaten widerspricht.
Das Dach über der Dachgeschoßwohnung fällt nicht darunter, der Wohnungseigentümer bräuchte genauso wie jeder andere Eigentümer auch - also auch Sie, wenn Sie eine PV-Anlage am Dach errichten wollen - die Zustimmung aller anderen. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, handelt der Eigentümer der Dachgeschßwohnung nicht rechtens und jeder Eigentümer könnte die Unterlassung und Beseitigung bei Gericht durchsetzen.
Kommentare