Plötzlich ohne Kellerabteil. Was kann ich tun?

Plötzlich ohne Kellerabteil. Was kann ich tun?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 27. Mai 2024, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at

Ich habe seit 30 Jahren eine Eigentumswohnung mit zugeordnetem Kellerabteil. Auf einmal wurde von einer Nachbarin die Nummer des Abteils geändert, das Schloss ausgetauscht und der Inhalt entsorgt. Wie komme ich zu meinem Recht?

Udo Weinberger am Telefon

Hausverwalter Udo Weinberger am KURIER-Telefon

Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:

Die Situation, wie Sie sie beschrieben haben, wirft verschiedene rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich Eigentumsrechts und möglicherweise strafbare Handlungen wie Sachbeschädigung oder Diebstahl. 

Zunächst sollten Sie versuchen, das Problem direkt mit der betreffenden Nachbarin zu klären. Möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis oder einen Irrtum. Falls das direkte Gespräch keine Lösung bringt, ist es sinnvoll, sich an die Hausverwaltung zu wenden. Diese können in der Regel Auskunft über die rechtliche Zuordnung der Kellerabteile geben. Kellerabteile, die als Zubehör zur Eigentumswohnung definiert sind, sind als solche auch im Nutzwertgutachten angeführt, welches beim Grundbuch üblicherweise beim Wohnungseigentumsvertrag aufliegt. Ist das Kellerabteil Zubehör, dann wäre es als Teil Ihres Nutzungsrechts geschützt. 

Sind die Kellerabteile nicht besonders geregelt, dann würde Ihnen hier noch die Nutzung über 30 Jahre zugutekommen, da sie dann das Recht ersessen haben können.

Vor weiteren Schritten ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Immobilienrecht zu konsultieren, der die genaue Sachlage prüfen wird, Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert und Ihnen helfen wird, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kommentare