Hausverwalter Udo Weinberger antwortet:
Die Situation, wie Sie sie beschrieben haben, wirft verschiedene rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich Eigentumsrechts und möglicherweise strafbare Handlungen wie Sachbeschädigung oder Diebstahl.
Zunächst sollten Sie versuchen, das Problem direkt mit der betreffenden Nachbarin zu klären. Möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis oder einen Irrtum. Falls das direkte Gespräch keine Lösung bringt, ist es sinnvoll, sich an die Hausverwaltung zu wenden. Diese können in der Regel Auskunft über die rechtliche Zuordnung der Kellerabteile geben. Kellerabteile, die als Zubehör zur Eigentumswohnung definiert sind, sind als solche auch im Nutzwertgutachten angeführt, welches beim Grundbuch üblicherweise beim Wohnungseigentumsvertrag aufliegt. Ist das Kellerabteil Zubehör, dann wäre es als Teil Ihres Nutzungsrechts geschützt.
Sind die Kellerabteile nicht besonders geregelt, dann würde Ihnen hier noch die Nutzung über 30 Jahre zugutekommen, da sie dann das Recht ersessen haben können.
Vor weiteren Schritten ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Immobilienrecht zu konsultieren, der die genaue Sachlage prüfen wird, Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert und Ihnen helfen wird, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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