Was tun, wenn die Nachbarin niemanden zur Behebung eines Wasserschadens in der Wohnung lässt?
Frage: Ich bin Wohnungseigentümer. In meiner Wohnung ist ein Wasserschaden durch einen kaputten Waschmaschinenschlauch entstanden, betroffen ist die Wohnung darunter. Laut Verwaltung muss ich den Schaden beheben. Ich habe Firmen mit der Behebung beauftragt, doch die Besitzerin der betroffenen Wohnung lässt niemanden in ihre Wohnung. Was nun?
Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl: Nachdem der Wasserschaden, wenn es zur Durchfeuchtung der Wände kommt, allgemeine Teile der Liegenschaft betrifft, fällt die Behebung des Schadens – unabhängig von einem möglichen Regress der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Verursacher – in die Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft. Nur diese kann die sich der Behebung widersetzende Wohnungseigentümerin im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren dazu zwingen, den Zutritt zu ihrer Wohnung zu gewähren, um den entstandenen Schaden beheben zu lassen. Ich würde die Hausverwaltung verständigen, dass die Nachbarin den Zutritt zur Wohnung zwecks Schadensbehebung verweigert und die Verwaltung auffordern, die notwendigen Schritte zu setzen.
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