Ist der Hausbesitzer verpflichtet, die Tür zum Innenhof zu reparieren?

Ist der Hausbesitzer verpflichtet, die Tür zum Innenhof zu reparieren?
Die Türe zum Innenhof schließt nicht. Muss der Eigentümer sie reparieren? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 25. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Türe in den Hof eines Mehrfamilienhauses geht, die nicht mehr schließt.


FRAGE: Die Hoftüre in unserem Altbau ist defekt, eine Angel ist gebrochen. Nun kann man die Türe nicht mehr schließen, es zieht ins Stiegenhaus. Wie kann man den Eigentümer dazu bringen, die Türe zu reparieren?

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