Ich habe übersehen, dass der befristete Mietvertrag ausgelaufen ist - was gilt nun?

Ich habe übersehen, dass der befristete Mietvertrag ausgelaufen ist - was gilt nun?
Was passiert, wenn übersehen wird, dass ein befristeter Vertrag ausläuft? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Termin: Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 

Der nächste Termin ist übrigens am 9. Dezember 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um einen Mietvertrag geht, der nach Auslaufen der Befristung nicht verlängert wurde. 
FRAGE: Ich vermiete eine Wohnung und  habe übersehen, dass der befristete Mietvertrag  abgelaufen ist. Was gilt nun? 

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