Habe ich als Miteigentümerin das Recht, Abrechnungen zu erhalten?

Habe ich als Miteigentümerin das Recht, Abrechnungen zu erhalten?
Experten beantworten Fragen jeden zweiten Montag von 10-11 Uhr am Wohntelefon, unter: 05-903022337. Nächster Termin: 13. Mai.

Frage: Es geht um einen Zweitwohnsitz in einer Anlage. Das Haus gehört zu 50 Prozent mir und zu 50 Prozent meiner Tochter. Der Verwalter will die Abrechnungen  nur mehr meiner Tochter schicken,  elektronisch. Ich will auch  alle Abrechnungen erhalten. Habe ich ein Recht darauf?

Kommentare