Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Hitze in der Wohnung: Darf im Altbau ein Klimagerät installiert werden?

Überhitzte Wohung: Ob ein Klimagerät installiert werden darf, weiß die Expertin.
Hand holding remote control in front of the air conditioner.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 13. Juli 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Klimaanlage geht.

FRAGE: Ich wohne in einer Altbauwohnung, die sich aktuell extrem aufheizt. 29 Grad sind vor allem zum Schlafen zu viel. Welche Möglichkeiten habe ich, die Wohnung zu kühlen? Darf ich ein Klimagerät installieren? Wen muss ich informieren?

Barbara Walzl-Sirk am KURIER Wohntelefon

Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband beantwortete Leserfragen am KURIER Wohntelefon.

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Leider hat der Oberste Gerichtshof zu Ungunsten eines Altbaumieters, der ein Außenklimagerät einbauen wollte, entschieden. Grundsätzlich regelt das Mietrechtsgesetz (MRG) zwar die Möglichkeit, baulich Veränderungen vornehmen zu können, und gibt vor, was alles erfüllt sein muss, um diese dann auch umsetzen zu können. Unter anderem muss die Veränderung der Übung des Verkehrs entsprechen und wichtigen Interessen des Mieters dienen. 
Genau an diesen beiden Voraussetzungen scheitert aber der Einbau eines Außenklimagerätes. Der Grund liegt darin, dass der Mieter hiefür die Beweislast hat und bis dato keine im Verfahren vorgebrachten Argumente ausgereicht haben, diese gesetzliche Vorgabe zu erfüllen. Ein angenehmeres Wohnklima reicht nicht aus. Das Argument von gesundheitlichen Beeinträchtigungen könnte möglicherweise erfolgreich sein. 
Ich würde Ihnen raten, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, da er ja unabhängig von der gesetzlichen Regelung Ihnen den Einbau eines solchen Gerätes erlauben könnte. Nur wenn er es verneint, können Sie es nicht rechtlich durchsetzen. Es wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, sich ein mobiles Klimagerät anzuschaffen. Aber auch da ist Vorsicht geboten. Sie dürfen etwa  den Schlauch nicht durch die Wand nach außen führen. Auch darf es durch den Betrieb dieses Gerätes nicht zu einer übermäßigen Lärmbelästigung der Nachbarn kommen. Kein Problem stellen einfache Ventilatoren dar. 

Die derzeitige gesetzliche Regelung des MRGs stößt bei immer mehr Mietern auf Unverständnis, da man ja das Recht zum Heizen hat, aber nicht zum Kühlen, was gerade bei Hitzetagen aber genauso dringend notwendig wäre.

Kommentare