Ein Huhn im eigenen Garten halten: Darf das sein?
Jeden Tag ein frisches Ei auf dem Tisch – am liebsten vom eigenen Huhn. Das klingt idyllischer, als es eigentlich ist. Der Trend zur Selbstversorgung hat die Haltung von Hühnern im eigenen Garten zuletzt immer beliebter gemacht. Häufig steckt der Wunsch dahinter, zu wissen, aus welcher Haltungsform die Eier, die man isst, stammen.
Man muss aber auch einige Dinge beachten, wenn man Hühner im eigenen Garten halten möchte. Die Hühner brauchen einen geeigneten Stall, in dem sie besonders nachts vor Raubtieren geschützt sind, zudem sollten sie immer in einer Gruppe von mindestens zwei Tieren gehalten werden. Auch sollte klar sein, wer im Urlaub die Pflege der Hühner übernimmt – ganz „wartungsfrei“ sind Hühner nämlich nicht.
Im Wohngebiet erlaubt?
In den letzten Jahren ist das Thema Tierhaltung im Wohngebiet zudem des öfteren Auslöser von Nachbarschaftsstreitigkeiten gewesen. Daher sollte primär abgeklärt werden, ob die Hühnerhaltung am geplanten Ort überhaupt erlaubt ist.
Hühner gelten wie Schafe, Schweine oder Rinder als landwirtschaftliche Nutztiere. Dem Gesetz zufolge sind das „alle Haus- oder Wildtiere, die zur Gewinnung tierischer Erzeugnisse (z. B. Nahrungsmittel, Wolle, Häute, Felle, Leder) oder zu anderen land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden“.
Wer also ein Nutztier halten möchte, sollte Folgendes wissen: „Ausschlaggebendes Kriterium für die Haltung von Tieren im Wohngebiet ist nach dem Verwaltungsgerichtshof die Tatsache, ob das konkrete Tier typischerweise in einem Haushalt im Wohngebiet gehalten werden“, erklärt Rechtsanwältin Julia Fritz.
Daraus schließt der Gerichtshof, dass im Wohngebiet jede Haltung von Nutztieren unzulässig ist. Was nachvollziehbar ist, weil mit der Haltung von solchen Tieren auch enorme Immissionen wie Geruch und Lärm für das Umfeld und die Nachbarn verbunden sind.
Nachbarn informieren
Es ist daher immer empfehlenswert, vor der Anschaffung der Tiere die Nachbarn darüber zu informieren, um eventuell späteren Konflikten oder vielleicht sogar zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadenersatzklagen vorzubeugen. „Prinzipiell gibt es für die Beurteilung, das zeigt auch ein Blick in die bisherige Rechtsprechung zur Tierhaltung im Wohngebiet, keine einheitlichen Kriterien. Es ist stets einzelfall- und bundeslandbezogen zu beurteilen“, weiß Julia Fritz.
Beliebte Bienen
Bienen zählen zu den beliebten Nutztieren – aber nicht nur aufgrund des Honigs, den sie produzieren. Die Tiere sind nützlich, um bei der Bestäubung von angebautem Obst und Gemüse zu helfen. Für ihre Haltung bzw. das Aufstellen eines Bienenstockes sieht der Gesetzgeber ebenfalls zahlreiche Vorschriften zum Schutz des Eigentümers, der Nachbarn und der Tiere vor.
Wer sich also vielleicht – auch anlässlich des Weltbienentages am 20. Mai – dafür interessiert, sollte sich vor der Anschaffung eines Bienenvolkes genau über die Rahmenbedingen informieren.
Meldepflicht
Für die Bienen wie für die anderen Nutztiere gibt es in Österreich eine Meldepflicht. Innerhalb von sieben Tagen muss die Haltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.
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