Fernwärme-Anschluss: Aus der Rücklage bezahlen für einige Eigentümer?
Bei uns im Ort besteht eine Fernwärmeanlage. Unser Objekt wird derzeit mit einem Öl-Brennwertkessel beheizt. Wir überlegen den Anschluss an der Fernwärmeanlage. Die Hausverwaltung hat vorgeschlagen, diese Investition aus den Rücklagen zu tätigen. Ist dies möglich, wenn zwar alle Eigentümer in die Rücklagen einzahlen, aber nur fünf Eigentümer einen Heizungsanschluss benötigen?
Rechtsanwältin Katharina Braun antwortet:
Die Umstellung auf Fernwärme ist eine Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung und bedarf des Mehrheitsbeschlusses. Jeder überstimmte Wohnungseigentümer kann mit einem gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richtenden Antrag die gerichtliche Aufhebung dieses Beschlusses verlangen. Dies betrifft auch Beschlüsse über die Höhe der bestehenden Rücklage.
Generell können zwei Gründe zu einer Aufhebung des Mehrheitsbeschlusses führen: Die Veränderung beeinträchtigt den Antragsteller übermäßig.
Zweitens: Die Kosten der Veränderung - auch unter Berücksichtigung der in absehbarer Zeit anfallenden Erhaltungsarbeiten – können nicht aus der Rücklage gedeckt werden. Eine Aufhebung des Mehrheitsbeschlusses wird jedoch dann nicht stattfinden, wenn die beschließende Mehrheit den nicht gedeckten Kostenanteil übernimmt oder wenn es sich um eine Verbesserung handelt, die auch unter Berücksichtigung der fehlenden Kostendeckung in der Rücklage allen Wohnungseigentümern eindeutig zum Vorteil gereicht. Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung darf die Hausverwaltung nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durchführen.
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