Muss eine Rechnung bezahlt werden, bevor die Arbeit erledigt ist?

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Ich bin Wohnungseigentümerin und ich habe die Verständigung bekommen, dass die Stapelparkplätze in der Garage saniert werden müssen. Nun verlangt die Hausverwaltung, dass ich die Rechnung (vom Oktober) bezahle, bevor die Arbeiten begonnen haben, geplant sind diese im April. Sie haben mir sogar schon eine Mahnung geschickt. Ist das rechtens?

Elke Hanel-Torsch hält Telefonhörer in der Hand

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung

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