Muss eine Rechnung bezahlt werden, bevor die Arbeit erledigt ist?

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Ich bin Wohnungseigentümerin und ich habe die Verständigung bekommen, dass die Stapelparkplätze in der Garage saniert werden müssen. Nun verlangt die Hausverwaltung, dass ich die Rechnung (vom Oktober) bezahle, bevor die Arbeiten begonnen haben, geplant sind diese im April. Sie haben mir sogar schon eine Mahnung geschickt. Ist das rechtens?

Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung
Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Wenn es sich um eine Gemeinschaftsanlage handelt, dann sind die Kosten für eine Sanierung aus der Rücklage zu decken. Reicht diese nicht aus, dann kann die Rücklage entsprechend angehoben werden oder der Beschluss gefällt werden, dass jeder Eigentümer eine anteilige Einmalzahlung in die Rücklage zu leisten hat.
Die Bezahlung von Arbeiten, bevor diese begonnen haben, ist unüblich, weil prinzipiell erfolgt die Bezahlung erst nach Abnahme der Arbeiten.
Sie sollten sich mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung setzen und fragen, ob es sich um die Bezahlung der Rechnung oder eine Einmalzahlung in die Rücklage handelt.
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