Eigentümer oder Verwalter: Wer muss zur Versammlung pendeln?

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Für ein Haus mit 50 Eigentümern wird eine Eigentümerversammlung organisiert, aber nicht vor Ort, sondern am Standort der Hausverwaltung. Ist das rechtens? Der Rechtsanwalt klärt auf.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um den Ort für eine Eigentümerversammlung geht.
FRAGE: Unsere Hausverwaltung organisiert eine Eigentümerversammlung – zum wiederholten Male und trotz Protesten – nicht in der Nähe der Liegenschaft in 1130 Wien, sondern an ihrem Firmenstandort in 1040 Wien. Ist das rechtens? Warum müssen alle Eigentümer (rund 50) pendeln, die Hausverwalterin aber nicht?
Das ist weder nachhaltig noch zumutbar. Vor Corona fanden die Versammlungen sehr wohl im 13. Bezirk statt. Wie können wir uns wehren?

Eigentümer oder Verwalter: Wer muss zur Versammlung pendeln?

Rechtsanwalt Mag. Thomas Sochor ist Experte für Miet-, Wohnungseigentums-, Immobilien- und Bauträgervertragsrecht

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