Die Drainage beim Nachbarn flutet mein Grundstück, kann ich die Reparatur erzwingen?
Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
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Der nächste Termin ist übrigens am 11. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Drainage des Nachbargrundstücks geht. Sie macht Probleme.
FRAGE: Unser Grundstück grenzt an eine Liegenschaft in Hanglage, auf der eine Wohnhausanlage errichtet wurde. Im Zuge der Errichtung wurde baubehördlich eine Drainage vorgeschrieben, die in den letzten Jahren noch gut funktionierte, da sie aufgrund späterer baulicher Maßnahmen nunmehr tw. verschüttet wurde, weshalb sämtliche Niederschläge auf unser Grundstück gelangen und dort versickern. Ist die für die Baubehörde zuständig?
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