Aufzugseinbau: Wer haftet bei Schäden oder Unfällen?

Aufzugseinbau: Wer haftet bei Schäden oder Unfällen?
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Unsere Eigentumswohnanlage besteht aus 72 Einheiten. Die Eigentümer auf Stiege 5 und 6 wollen eine Aufzuganlage auf eigene Kosten errichten. Welche Absicherung muss durch die Hausverwaltung erfolgen, damit beim Einbau und Betrieb eventuelle Schäden an der Bausubstanz oder Haftungen durch Unfälle nicht von allen Eigentümern getragen werden? 

Udo Weinberger am Telefon

Hausverwalter Udo Weinberger am KURIER-Telefon

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