Immer mehr Lohn-Tricksereien bei ausländischen Arbeitern am Bau

Der Handwerkerbonus ist insgesamt mit zwei Millionen Euro dotiert
Fast jeder zweite Wanderarbeiter, der kontrolliert wurde, war unterbezahlt. Gewerkschaft will Bulgarien und Rumänien wegen „Sozialdumping“ vor EuGH zerren

Auf einer Baustelle in Graz wurden vier Beschäftigte einer polnischen Subfirma kontrolliert, die Spachtelarbeiten durchführten. Dabei wurde festgestellt, dass die vier Polen 2,33 Euro Lohn pro Stunde erhielten. Nach dem österreichischen Kollektivvertrag haben sie aber 12,88 Euro pro Stunde zu verdienen. Die Unterentlohnung beträgt mehr als 80 Prozent.

Auf einer Baustelle in Wien wurden fünf Beschäftigte bei einer slowenischen Baufirma bei Schalungsarbeiten angetroffen. Wie die Kontrolle ergab, erhielten vier Arbeiter 27,5 Prozent und einer fast 40 Prozent weniger Lohn als die übrigen Kollegen. Dabei schreibt die EU-Entsendrichtlinie „gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gesetzlich vor. Indes sind die Sozialversicherungsbeiträge für entsendete Arbeiter im Heimatland zu berappen.

Österreich ist ein Hotspot für Entsendungen“, sagt Baugewerkschafter Josef Muchitsch zum KURIER. Es wimmelt offenbar auf heimischen Baustellen vor billigen Arbeitskräften aus dem EU-Ausland. So wurden im Gesamtjahr 7628 ausländische Bauarbeiter kontrolliert, davon wurde bei 3021 Personen eine zu geringe Entlohnung festgestellt.

Keine Handhabe

Alleine von Jänner bis August 2018 wurden 1403 ausländische Subunternehmen hierzulande unter die Lupe genommen, und davon wurden 681 wegen des Verdachts der Unterentlohnung angezeigt. Die meisten Beanstandungen gab es bei Bauarbeitern aus Slowenien, gefolgt von Ungarn und Slowaken. Unterm Strich führt dieses Lohndumping zur Wettbewerbsverzerrung. „Die angezeigten Verdachtsfälle sind mittlerweile auf mehr 48 Prozent gestiegen, das ist ein markanter Anstieg zu den Vorjahren“, sagt Muchitsch. „Die Dunkelziffer dürfte aber noch höher sein.“

Auch Christoph Wiesinger von der Bauinnung in der WKÖ sagt: „Die Unterentlohnung verzerrt den Wettbewerb und kostet Arbeitsplätze.“ So können inländische Baufirmen mitunter ganze Aufträge nicht annehmen, weil sie bei diesen Dumpingpreisen nicht mithalten können.

Immer mehr Lohn-Tricksereien bei ausländischen Arbeitern am Bau

Baugewerkschafter Josef "Beppo" Muchitsch

Zwar werden die Dumping-Firmen aus dem Ausland bei den österreichischen Bezirksbehörden angezeigt, doch die Strafen gehen ins Leere. „Die Strafbescheide können nicht vollzogen werden, weil deren Durchsetzung an Österreichs Grenze endet“, sagt Muchitsch. „Die Firmen aus Südosteuropa pfeifen sich nichts.“ Die Baugewerkschaft fordert daher, dass die in Österreich verhängten Strafen künftig bei den Firmen in den Herkunftsländern vollzogen werden. Sollten einzelne EU-Ländern dabei nicht mitspielen, sollten sie „befristet vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden“.

Immer mehr Lohn-Tricksereien bei ausländischen Arbeitern am Bau

Kongress in Wien

Heute, Montag, und am Dienstag findet in Wien ein Kongress der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) mit Experten aus 16 Ländern statt. Im Mittelpunkt stehen die Novellierung der EU-Sozialversicherungsverordnung, die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde und die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer.

„Die Arbeitsbehörde soll als Schiedsrichter fungieren und bei Uneinsichtigkeit sollen auch Sanktionen gegen einzelne EU-Länder verhängt werden“, sagt Muchitsch zum KURIER. „Das hätte abschreckende Wirkung.“ Er baut darauf, dass die EU-Arbeitsbehörde in Wien angesiedelt wird.

Andere Probleme in der EU müssen früher gelöst werden. So gewähren Bulgarien und Rumänien jenen Unternehmen Rabatt bei den Sozialversicherungsbeiträgen, die Beschäftigte zum Beispiel zur Arbeit nach Österreich entsenden. Muchitsch: „Irgendwann ist Schluss mit lustig. Wir werden eine Beschwerde gegen Rumänien und Bulgarien beim Europäischen Gerichtshof einbringen.“

Was sind Entsendungen?

Unternehmen in EU-Mitgliedsländern können Beschäftigte zu Arbeiten in andere EU-Länder entsenden, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen sie  weiterhin im Heimatland. Die Lohnhöhe muss  den Kollektivverträgen des Arbeitslandes entsprechen. Diese „Wanderarbeiter“ dürfen auch nicht länger als 24 Monate im EU-Ausland werken und nach Ablauf dieser Frist nicht durch andere „Wanderarbeiter“ abgelöst werden.  Ab 2020 wird die Dauer auf  maximal 18 Monate verkürzt.
Dazu muss man wissen, dass 96 Prozent der Entsendungen  kürzer als ein Jahr dauern. Die durchschnittliche Entsendung beträgt drei Monate.  Dabei hat man  aber vergessen, jene Richtlinie zu novellieren, die die Zahlungsdauer der Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland bei einer Entsendung weiterhin bis zu 24 Monate erlaubt.

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