So hat die aktführende Oberstaatsanwältin die WKStA im Juni verlassen, neue Sachbearbeiter mussten sich in den Akt einarbeiten. Da laut Gesetzgeber ein Ermittlungsverfahren bis zur Einbringen der Anklage grundsätzlich nur drei Jahre dauern darf, musste die Anklagebehörde handeln. Sie hat beim Straflandesgericht Wien die Verlängerung des Ermittlungsverfahrens gegen 154 Beschuldigte um zwei Jahre beantragt.
„Im Hinblick auf die bisherige Dauer und den Umfang des Ermittlungsverfahrens ist dessen Fortsetzung gerechtfertigt“, schreibt die WKStA an das Gericht. „Mit ersten Enderledigungen von Faktenkreisen ist nach derzeitiger Aktenlage gegen Ende des Jahres 2021 zu rechnen.“ Was nichts anderes heißt: Zum Jahresende soll es zu ersten Anklagen kommen. Laut Gericht hat die WKStA mehrere Verlängerungsanträge gestellt, es konnten aber „aufgrund der großen Anzahl an beteiligten Personen noch nicht alle Anträge erledigt werden“.
Parallel zur WKStA ermittelt auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wegen kartellrechtlicher Vergehen gegen 40 Betriebe, darunter sind Strabag, Porr, Habau und Swietelsky. Die BWB hat bereits mehrere Bußgeldanträge beim Kartellgericht eingebracht. Zuletzt gegen die Strabag, der eine Geldbuße von 45,37 Millionen Euro droht. Doch die Strabag hat – wie andere auch – bei der Aufklärung kooperiert und nimmt dafür eine Kronzeugenregelung seitens der BWB in Anspruch. Dadurch wurde nicht nur die Geldstrafe reduziert, sondern die involvierten Strabag-Mitarbeiter dürfen auch mit der Einstellung des Strafverfahrens rechnen. Denn: Laut WKStA ist der „Kronzeugenstatus“ im BWB-Verfahren „ein faktisches, rechtliches Hindernis für eine Anklageerhebung“.
Doch die potenziellen Kronzeugen müssen sich sputen. Diese Verfahrenseinstellungsregelung in der Strafprozessordnung läuft nämlich Ende des Jahres aus.
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