Illegale Gebühren: VKI hat 60 Firmen im Fokus
Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben sich seit Sommer 2014 rund 8000 Österreicher angemeldet, die an der Sammelaktion „zur Rückforderung von unrechtmäßig bezahlten Zahlscheinentgelten“ teilnehmen. „Das ist ein sehr gutes Rücklaufergebnis für eine VKI-Aktion, natürlich gibt es sehr viel mehr Menschen, die diese Gelder gezahlt haben“, sagt VKI-Chefjurist Peter Kolba im Gespräch mit dem KURIER. „Die Leute müssen aber unsere Unterlagen genau ausfüllen, das ist schon eine gewisse Hemmschwelle.“ Die Frist für die kostenlose Teilnahme an der „Geldrückhol-Aktion“ unter www.verbraucherrecht.at wurde bis nächsten Freitag, den 31. Oktober 2014, verlängert.
Der Hintergrund: Mit 1. November 2009 ist das so genannte Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt ist die Einhebung von Gebühren bei der Bezahlung mit Zahlscheinen und beim Onlinebanking durch Unternehemen gesetzwidrig. „Dennoch haben viele Firmen, darunter vor allem Mobilfunkunternehmen, Versicherungen, Hausverwaltungen und Energieversorger diese ‚Strafentgelte‘ in Höhe von einigen Euro weiterhin kassiert“, weiß Kolba, „wenn Kunden nicht bereit waren, den Firmen direkten Zugriff auf ihr Konto zu erteilen und eine Einzugsermächtigung auszustellen.“ Die rund 8000 Personen, die an der Sammelaktion des VKI teilnehmen, haben 60 verschiedene Unternehmen angeführt, die illegalerweise diese Entgelte weiter eingehoben haben.
„In erster Linie geht es uns darum, dass möglichst viele Personen diese Entgelte zurückverlangen, damit diese Firmen, die diese Gelder willkürlich weiter kassiert haben, es auch am Geld spüren“, sagt Kolba. „Unsere Meinung nach kann man diese Entgelte fünf Jahre, also ab in Krafttreten des Zahlungsdienstegesetz, zurückfordern.
Ein Telekommunikationsunternehmen wiederum argumentiert damit, so Kolba, dass solche Rückforderungsansprüche binnen drei Jahren verjähren würden. Auch das sieht der VKI-Jurist völlig anders. Kolba: „Es geht um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und diese verjähren binnen 30 Jahren.“
Kommentare